Silbernes Verdienstkreuz (SVK)
Das Silberne Verdienstkreuz kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen werden, die sich innerhalb der Bruderschaft oder der Organisation des Bundes Verdienste erworben haben.
Hoher Bruderschaftsorden (HBO)
Der Hohe Bruderschaftsorden kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen werden, die sich um die Bruderschaft oder den Bund und seine Organisation besonders verdient gemacht haben.
St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK)
Das St. Sebastianus Ehrenkreuz kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen werden, die im Besitz des Hohen Bruderschaftsordens sind und sich in hervorragender Weise über einen längeren Zeitraum um das historische Schützenwesen verdient gemacht haben.
Schulterband zum SEK
Das Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen werden, die sich in überzeugender Weise um das Schützenwesen verdient gemacht haben. Besonderer Wert ist auf die Feststellung christlicher Wert- und Lebensmaßstäbe zu legen.
Goldener Stern zum SEK
Der Goldene Stern zum SEK kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen werden, die sich über einen jahrzehntelangen Zeitraum hinweg in hervorragender Weise um das historische Schützenwesen verdient gemacht haben. Dabei ist ein unabdingbares Kriterium, dass der oder die Auszuzeichnende in untadeliger Weise für die Verwirklichung des christlichen Welt- und Lebensbildes eintritt. Über die Verleihung entscheidet der Bundesschützenmeister im Einvernehmen mit dem Präsidium.
Großer Stern zum SEK
Der Große Stern zum SEK kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen werden, die sich in außerordentlichem Maße um die Verwirklichung der Ideale historischer Schützen - regional und überregional - verdient gemacht haben. Bei der Beantragung ist darauf zu achten, dass der Auszuzeichnende sein christliches Welt- und Lebensbild überzeugend lebt. Die Zahl der lebenden Träger dieser Auszeichnung ist auf 28 Personen beschränkt. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium in schriftlicher Abstimmung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
Das Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz wird an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehen, die sich im langjährigen Einsatz um die Verwirklichung der hohen Schützenideale "für Glaube, Sitte und Heimat" im Bund und seinen Organisationen außergewöhnliche Verdienste erworben haben. Die Zahl der lebenden Träger dieser Auszeichnung ist auf sieben Personen begrenzt. Das Präsidium befindet über einen solchen Antrag in schriftlicher Abstimmung mit 4/5 der abgegebenen Stimmen.
Das St. Sebastianus Ehrenschild
Das St. Sebastianus Ehrenschild kann an Schützenbrüder verliehen werden, die sich um eine Bruderschaft, den Bund und das Schützen- wesen in überzeugender Weise verdient gemacht haben und ein Vorbild für ein christliches Welt- und Lebensbild geben. Die Sonderstufe des St. Sebastianus Ehrenschildes am Bande ist ausschließlich der Würdigung und Anerkennung der Arbeit der Präsides in den Bruderschaften, Bezirks- und Diözesanverbänden vorbehalten. Auszeichnung und Urkunde werden durch ein Mitglied des Präsidiums übergeben.
-Silbernes Verdienstkreuz (SVK) und Hoher Bruderschaftsorden (HBO) werden auf der linken Brustseite, HBO oberhalb des SVK, getragen.
-St.-Sebastianus-Ehrenkreuz und Großkreuz zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz werden am Hals, mit dem Ordensband unter dem Hemdkragen, getragen. Frauen tragen das Kreuz eine Handbreite unter der linken Schulter.
-Ein Schulterband wird über der Jacke von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen und sollte mit der Unterkante der Jacke abschließen.
-Goldener Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz und St.-Sebastianus-Ehrenschild werden in der Mitte der rechten Brustseite, Stern ggf. oberhalb des Ehrenschilds, getragen.
-Der Große Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz wird in der Mitte der linken Brustseite getragen. Steckauszeichnungen wie SVK, HBO, St.-Sebastianus-Ehrenschild, Goldener Stern zum St.-Sebastianus Ehrenkreuz werden dazu nicht getragen.
-Zu Großem Stern zum St.-Sebastianus-Ehrenkreuz und Großkreuz zum St.-Sebastianus- Ehrenkreuz werden keine weiteren Steckauszeichnungen angelegt.
Es werden nur ein Schulterband und ein Stern getragen.
Allgemein:
Das Abzeichen der niederen Stufe einer Auszeichnung kann abgelegt werden.
Das Abzeichen einer Auszeichnung darf nur zu Tracht oder angemessenem Anzug getragen werden.